Covid-19

Informationen zum Schutz vor Covid-19

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir möchten Sie beim Besuch unseres Theaters und Kulturfestivals vor einer Ansteckung mit Covid-19 schützen und halten uns dabei stets an aktuell geltende gesetzliche Vorgaben. Da die Pandemielage ständig im Wandel ist, bitten wir Sie herzlich um Verständnis dafür, dass in diesem Jahr besondere Auflagen gelten und wir gemeinsam flexibel bleiben müssen. 

Die am 20. September 2021 in Kraft tretende überarbeitete „Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein“ bildet die gesetzliche Grundlage für die Pandemieschutz-Vorschriften für alle Veranstaltungen des Kulturbüros.  Demnach gelten folgende Regeln: 

Auslastung Veranstaltungsräume:
Es besteht keine Kapazitätsbeschränkung für Veranstaltungsräume mehr. Diese dürfen wieder zu 100% ausgelastet werden. 

3 G-Pflicht:
Einlass zu einer Veranstaltung dürfen laut Landesverordnung nur die Menschen erhalten, die wie unten beschrieben vollständig geimpft, genesen oder negativ-getestet (3 G) sind und dies mit dem geforderten Nachweis (siehe unten) sowie einem gültigen Lichtbildausweis belegen können:

Vollständig Geimpft: Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen amtlichen Impfnachweis oder über ein entsprechendes elektronisches Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Falls Sie von Corona genesen und einmal geimpft sind, und beides entsprechend nachweisen können, ist dies auch zulässig. Folgende Impfstoffe sind gültig: BionTech/Pfizer mit dem Vakzin „Comirnaty“ (2 Impfungen) Moderna mit dem Vakzin „Covid-19 Vakzin Moderna“ (2 Impfungen), Astra-Zeneca mit dem Vakzin „Vaxzevria“ (2 Impfungen), Johnson & Johnson mit dem Vakzin „Covid-19 Janssen“ (1 Impfung) oder eine zweifache Kreuzimpfung mit den hier genannten Impfstoffen.

Genesen: Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder über ein elektronisches Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikations-technik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegt.

Getestet: Sollten Sie keinen Impfnachweis vorlegen können oder genesen sein, benötigen Sie einen höchstens 24 Stunden alten Testnachweis (PCR- oder Antigen-Schnelltest, Zeitpunkt gemessen am Vorstellungsbeginn) als Eintrittsvoraussetzung. Selbsttests sind nicht zulässig! An den Veranstaltungsstätten werden keine Tests durchgeführt.
Personen die keinen entsprechenden Nachweis (inklusive Lichtbildausweis!) erbringen können, dürfen nicht in die Veranstaltung eingelassen werden. Ticketpreise werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.

Einlass:
Der Einlass beginnt 1 Stunde vor der Veranstaltung. Wir bitten Sie, mindestens 40 Minuten vor Veranstaltungsbeginn da zu sein, da die Kontrolle von 3 G Zeit in Anspruch nehmen wird.

Maskenpflicht und Abstandsgebot:
Entsprechend des Hygienekonzepts des Kulturbüros der Stadt Neumünster sind Besucherinnen und Besucher dringend dazu aufgefordert, wo möglich 1,50 Sicherheitsabstand einzuhalten. Außerdem gilt in allen Veranstaltungsräumen die Vorschrift zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Masken. Die Masken dürfen ausschließlich auf den Sitzplätzen im Publikumsbereich abgenommen werden. 

Registrierung:
Entsprechend der Landesverordnung vom 20. September 2021 werden vor Ort keine Kontaktdaten mehr erfasst.

Gastronomie/Pause:
Beim Festival Kunstflecken finden alle Veranstaltungen in diesem Jahr ohne Pause statt! Es wird in diesem Jahr kein gastronomisches Angebot beim Kunstflecken geben. Es dürfen keine eigenen Getränke und Snacks mit in die Veranstaltungsräume genommen werden. 
Für die Veranstaltungen im Theater in der Stadthalle gilt, soweit der Spielbetrieb es zulässt, dass diese ohne Pause gespielt wird. Im Theaterfoyer gibt es keinen gastronomischen Service. Das Restaurant „Johann & Amalia“ in der Stadthalle hat weiterhin geöffnet. 

Grundlage der Einlass- und Hygieneregeln ist die jeweils aktuelle Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein.

Bitte informieren Sie sich vor dem Veranstaltungsbesuch unbedingt aktuell unter: www.neumuenster.de/kultur

Sollten Veranstaltungen aufgrund der Pandemie abgesagt werden müssen, erhalten Sie selbstverständlich den Ticketpreis zurück.

Stets aktuelle Informationen finden Sie unter: www.neumuenster.de/kultur 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser schwierigen Lage!

Ihr Kulturbüro-Team

 

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